Gutachterleistungen für die Hausverwaltung
Ihr Partner zur Unterstützung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen.
Sie als Hausverwaltung müssen bei notwendigen Sanierungen der Eigentümergemeinschaft Rede und Antwort stehen. Die immer wiederkehrenden Fragen:
Ist das wirklich notwendig?
Die Kosten sind zu hoch!
Ich kenn da einen Dachdecker, den können wir ja auch mal darüber gucken lassen!
und so weiter...........
Unabhängig, weisungsfrei und unparteiisch
Greifen Sie doch einfach auf einen unabhängigen weisungsfreien und unparteiischen Sachverständigen zurück, zur Feststellung der notwendigen Sanierungen bzw. zum Erfassen des Ist- Zustandes der Dacheindeckungen.
Wenn ich Ihnen den Zustand der Dacheindeckung, der Wärmedämmung und des gesamten Dachaufbaus in einem Kurzgutachten bilddokumentarisch mit den notwendigen, gesetzlichen Vorgaben erläutere und Sie dies an Ihre Eigentümer versenden, ist sichergestellt, dass durch ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen unabhängig und kostenneutral festgestellt wird, was wirklich notwendig ist.
Lassen Sie sich nicht angreifen und greifen Sie lieber auf einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Handwerkskammer für das Dachdeckerhandwerk zurück, um die Bestandsaufnahme der Dacheindeckung durchzuführen und um Handlungsempfehlungen auszusprechen.
Sie werden erstaunt sein, bei Ihrer Anfrage, für welche geringe Kosten dies möglich ist und Sie somit nicht in der Verantwortung stehen.
Lassen Sie sich durch mich beraten, lassen Sie die objektive Beurteilung ohne Interesse an dem Ergebnis an den Dachabdichtungen und Dachabdeckungen von mir feststellen.
Ich möchte Ihnen hier einmal einen Sachverhalt darstellen, der sich so wirklich zugetragen hat und die Hausverwaltung direkt in das Licht gestellt hat, als wolle Sie die Kosten in die Höhe treiben, um eventuell mit von ihr beauftragten Dachdeckern gemeinsam eine Sanierung durchzuführen:
Anruf Wohnungseigentümer:
"Guten Tag. Ich habe im Internet gelesen, dass der Spitzboden gedämmt sein muss und dies ist eine getzliche Forderung aus der ENEV."
Der Hausverwalter nimmt diesen Hinweis sehr ernst und beauftragt einen Dachdecker mit der Beurteilung der Dacheindeckung und lässt sich ein Angebot erstellen, dass er auf der nächsten Eigentümerversammlung vorstellt, in dem Glauben, dass dies der richtige Weg ist.
Die Eigentümer sehen es vielleicht ein, aber haben die Zweifel der Unparteilichkeit und notwendigen Forderungen, da diese nur das Angebot der Dachdecker zur Kenntnis genommen haben und greifen Sie als Hausverwalter somit gleich der Kostenerhöhung an. Jetzt sind Sie in der Zwangshaltung nachzuweisen, dass Sie die Interessen der Eigentümer vertreten und nicht an dem Ergebnis der Dachsanierung profitieren.
Der richtige Weg wäre, nach diesem Hinweis der Wohnungseigentümer:
Entscheiden Sie sich doch besser für einen unparteiischen und an dem Ergebnis nicht interessierten Sachverständigen des Dachdeckerhandwerks und somit keinerlei Interesse an dem Ergebnis wägt, sondern nur eine reine Tatsachenfeststellung anhand der vor Ort getroffenen Ausführungen erstellt und diese mit den gesetzlichen Vorgaben, DIN-Normen, Herstellervorschriften und den Fachregeln im Dachdeckerhandwerk beurteilt.
Also, was können Sie tun, um nicht in die Gefahr der Parteilichkeit oder aus Eigentümersicht der VORTEILANNAHME aus diesem immer wieder unangenehmen Thema schadlos auszusteigen?
Es ist für mich selbstverständlich, nach der Erstellung des Ausführungszustands der Dacheindeckung, Dachabdichtung unter Berücksichtigung der ENEV, das Ihnen zur Verfügung gestellte Gutachten auch auf Ihrer Eigentümerversammlung aus der Sicht eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen